Auf geht-s-der Reha-Podcast!

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Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 269 Das Leben wieder in die Hand nehmen

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Immer wieder werden leider Fälle im Reha-Management spät gemeldet. In vielen Fällen bedeutet dies für das Unfallopfer lange Zeit der Ungewissheit und für den betroffenen Haftpflichtversicherer Mehrkosten durch Zahlung von Verdienstschäden. Durch konkrete Teilhabeplanung kann ein Sach-, Zeit- und Kostenplan zum Erfolg führen. Jörg Dommershausen berichtet von einem Fall aus der Praxis.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 268 Nachteile im Kassensystem

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Oft stellt sich die Frage, warum überhaupt ein Reha-Management von einem Haftpflichtversicherer oder einer Anwältin/einem Anwalt angeschoben wird. Der Grund ist ganz einfach. Das System der gesetzlichen Sozialversicherung funktioniert nicht. Es entstehen Lücken zwischen der Akutbehandlung und der Anschlussheilbehandlung. Dies liegt oftmals daran, dass die betroffenen Personen überhaupt nicht rehafähig sind. Und selbst dann, wenn eine Anschlussheilbehandlung stattgefunden hat, geht es nicht weiter. Hausärztinnen und Hausärzte haben Angst Therapien zu verordnen, Fachärztinnen und Fachärzte nehmen sich nicht genügend Zeit, um den wirklichen Therapiebedarf zu bestimmen. Mit einer gezielten Heilverfahrensteuerung ist hier eine Lösung möglich.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 232 Umsetzen im Betrieb

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Die erste Wahl der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben ist die Umsetzung auf einen neuen Arbeitsplatz im Betrieb. Dies setzt voraus, dass das Unfallopfer mental auch für diesen Schritt bereit ist. Das kann manchmal ein Hindernis sein. Gerade dann, wenn man in seinen Job verliebt ist und sich nicht trennen mag. Selbst dann, wenn klar ist, dass es auf Dauer nicht weitergehen kann. Manchmal wissen die Arbeitgeber nicht einmal von diesem Problem. Im Gespräch mit einem Arbeitgeber werden auf einmal Möglichkeiten aufgezeigt, die für das Unfallopfer einen guten Kompromiss darstellen.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 266 Zurück in den Betrieb

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Innerbetriebliche Umsetzungen sind die erste Wahl der Teilhabe am Arbeitsleben, wenn feststeht, dass die alte Tätigkeit wegen der Unfallfolgen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dabei müssen dann viele Parteien mitwirken und auch mitspielen. Manchmal ist es auch das Unfallopfer, dass sich auf eine solche Situation nicht einlassen kann. Das kann viele Gründe haben. Ein Punkt kann eine empfundene oder auch tatsächliche Rücksetzung sein, die als Kränkung und fehlendem Verständnis für das bisher Geleistete wahrgenommen wird. Eine innerbetriebliche Umsetzung kann allerdings auch die Möglichkeit sein endlich im Unternehmen aufzusteigen und mehr zu verdienen.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 265 Wenn es nicht weitergeht

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Das eine oder andere Unfallopfer wird aufgrund von schadensrechtlichen Prozessen erst viele Jahre nach dem eigentlichen Unfallereignis dem Reha-Management zugeführt. Viele Dinge im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe haben sich dann schon verselbstständigt. Hier ist natürlich immer die Frage des Zieles des Reha-Managements zu stellen. Stellt sich im ersten Gespräch heraus, dass das Unfallopfer in seiner eigenen Welt lebt und kein Interesse an „Bewegung“ hat, muss das Reha-Management bei fehlender Zielsetzung sofort eingestellt werden.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 264 Wie finde ich die richtige Reha-Klinik?

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So einfach ist es nicht die richtige Reha-Einrichtung zu finden. Ein Hörer des „Auf geht's-der Reha-Podcast!“ möchte einen Tipp bekommen. Doch neben der Frage der Fachrichtung einer Reha-Klinik geht es auch um die ganz entscheidende Frage, welche Teilhabeziele erreicht werden sollen. Wichtig ist also erst mal eine Inventur. Ohne eine solche Bestandsaufnahme zur Teilhabe kann auch keine Reha-Klinik empfohlen werden. Denn die Frage ist, ob eine Reha-Einrichtung Teilhabeziele gemeinsam mit dem Unfallopfer erreichen kann und möchte.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 263 Ablehnung von Leistungen durch die Rentenversicherung!

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Oft fragt man sich, warum Eingliederungsprozesse nicht klappen. Das liegt nicht zwingend an den Unfallopfern oder Erkrankten. Oft sind es Sozialversicherungsträger die den Integrationsprozess, aus welchen Gründen auch immer zum Ruhen bringen oder ganz unterbrechen.

Kann ein Unfallopfer seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben und stellt einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne einer betrieblichen Umsetzung bedarf, es zunächst einmal einer Bedarfsermittlung des Sozialversicherungsträgers. Fraglich ist, wenn ein Rentenversicherungsträger ohne weitere Ermittlungen und Begründung Leistungen zur beruflichen Rehabilitation ablehnt.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 262 Aktiv werden kann sich lohnen!

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Rehabilitationsmaßnahmen setzen eine Mitwirkung der Betroffenen voraus. Fehlt diese, dann muss geklärt werden, welche Ziele gemeinsam verfolgt werden können. Es gibt allerdings auch Menschen, die gerne mitmachen möchte, allerdings so bescheiden sind oder an andere denken, dass dadurch auch Rehabilitation gehemmt wird. Das wird dann fälschlicherweise als fehlende Mitwirkung interpretiert. Vielmehr handelt es sich hier um einschränkende Glaubenssätze, die derzeit keine günstige Lösung sind.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 261 Neutral Bleiben!

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Unfallfolgen können Kommunikation einschränken. Gerade wenn nach einem Schädel-Hirn-Trauma eine Wesensveränderung vorliegt, kann Kommunikation und Zusammenarbeit schwierig werden. Allerdings alleine die Entschuldigung in den Unfallfolgen für respektloses Verhalten gegenüber anderen zu suchen ist ein wenig zu einfach. Gerade dann, wenn der Reha-Manager den Eindruck gewinnen muss, dass am Reha-Prozess beteiligte Akteure pekuniäre Ziele verfolgen und nicht die Teilhabe und Rehabilitation im Vordergrund steht. Ist unter dieser Gemengelage die Neutralität nicht gewährleistet muss die Begleitung beendet werden.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 260 Pflegeleistungen nach einem Arbeitsunfall

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So ganz einfach ist das mit der Feststellung von Pflegeleistungen nicht. Bei den Berufsgenossenschaften benötigst du keinen Antrag. Die Berufsgenossenschaft muss von Amts wegen Pflege feststellen. Thorsten hat eine Frage zur Feststellung der Pflege gestellt. Er wird von der BG-Mitarbeiterin auf die Pflegekasse verwiesen. Zu vermuten ist, dass es dabei um die soziale Sicherung der Pflegeperson geht. Denn die Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegekasse abgeführt. Thorsten hat Jörg leider nicht geschrieben, ob er nun Pflegeleistungen von der Berufsgenossenschaft erhält oder nicht. Deshalb kann die Frage von Thorsten auch nicht vollständig beantwortet werden.

Über diesen Podcast

Der "Auf geht's - der Reha-Podcast" richtet sich an (Verkehrs-)Unfallopfer und deren Angehörige, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Versicherungen die sich mit Personenschadenmanagement beschäftigen sowie an alle an sozialer, medizinischer und beruflicher Rehabilitation Interessierten. Ohne Fachsprache unterstützt der "Auf geht's - der Reha-Podcast!" Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige bei Ihrer Veränderung.

von und mit Jörg Dommershausen

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