Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 277 Wenn das Integrationsamt die Teilhabe verzögert
Ist die Voraussetzung für einen Wohnberechtigungsschein die Feststellung eines Grades der Behinderung, dann kommt es natürlich auf das zuständige Integrationsamt an. Verhindert dies durch Bürokratismus und immer neue „Ideen“ kommt beim Unfallopfer, den Angehörigen, dem Anwalt und dem Reha-Manager Frust auf. Eine bereits zur Verfügung stehende mobilitätsgerechte Wohnung kann aufgrund des fehlenden Wohnberechtigungsscheines nicht bezogen werden. Dies verhindert eine rasche Rückkehr an den alten Wohnort weil die alte Wohnung nicht mehr erreicht und bewohnt werden kann. Neben dem Frust des Unfallopfers und der Familie führt diese Haltung auch zu unnötigen Kosten für den Haftpflichtversicherer, denn dieser muss die Unterbringung an einem anderen Ort neben den Leistungen der Pflegeversicherung mitfinanzieren. Und die Teilhabe und Selbstständigkeit wird verhindert.