Auf geht-s-der Reha-Podcast!

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Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 226 angstfrei Auto fahren

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Nach einem Unfall mit einem Fahrzeug, kann es schwierig sein, den Schritt zum Fahren erneut zu wagen. Wer nach einem Unfall Angst hat, sich wieder hinters Steuer zu setzen, braucht eine gute Begleitung. In dieser Folge erzählt uns Jürgen Schuurman von der Fahrschule Arnold in Rheine, wie er Unfallopfer auf ihrem Weg zum angstfreien Fahren begleitet.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 225 Wohngemeinschaft als Teilhabechance

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Von der Klinik nach Hause zu kommen ist für Reha-Management, Angehörige, gesetzliche Betreuer und Kostenträger für schwerstbetroffene Unfallopfer eine Herausforderung. Dies liegt teilweise an fehlenden baulichen Voraussetzungen, um Wohnen oder Intensivpflege möglich zu machen.

Dass es dabei auch um ein geeignetes und gutes Pflegeteam geht, besprachen wir mit Kira Nordmann
vom Oldenburger Intensivpflegedienst IMMERDA schon in der letzten Sendung des "Auf geht's - der Reha-Podcast!".

Gerade in der Intensivpflege geht es auch um Themen wie Beatmung, Atemtherapie und Tod. Und natürlich auch um die Frage, wie und welche Teilhabe möglich ist, umso viel Lebensqualität wie möglich zu schaffen.

Gerade dann, wenn eine Rückkehr in das häusliche Umfeld zeitlich befristet oder dauerhaft unmöglich ist, müssen Lösungen gefunden werden.

Kira Nordmann hat mit ihrem Team Wohngemeinschaften in Oldenburg, Wilhelmshaven und Rastede für das Klientel der Intensivpflegebedürftigen mit Beatmung und/oder Tracheostoma gegründet. Weitere Wohngemeinschaften in Lingen und Oldenburg sind in Planung.

Dabei ist, was die Intensivpflege betrifft, eine Fokussierung allein auf IMMERDA nicht gegeben. Die Wohngemeinschaftsbeiräte bestimmen selbst, was in ihren Gemeinschaften passiert und wer zum Beispiel die Pflege sicherstellt.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 224 Was tun, wenn der Pflegedienst nicht mehr will?

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Schwerstbetroffene Unfallopfer und deren Angehörige kommen schnell in eine Notsituation. Nämlich dann, wenn das behandelnde Krankenhaus sagt, dass die stationäre Behandlung noch wegen des Erreichens der Reha-Ziele dauern soll. Und dann ganz plötzlich steht die Entlassung an. Pflegeheime sind dann eine „Zwischenstation“. Dies sicherlich keine günstige Lösung.

Es entsteht auf einmal Druck für alle Beteiligten. Auch für den Kostenträger. Denn dieser muss auf der einen Seite eine gute Versorgung sicherstellen. Und auf der anderen Seite ist dann die Wirtschaftlichkeit zu sehen. Und dann gibt es in dieser Situation Pflegeunternehmen, die dies ausnutzen. Sie versprechen schnelle Pflegelösungen zu Dumping-Preisen. Das Pflegeproblem scheint für alle Beteiligten gelöst zu sein.

Die Situation ändert sich dann oft schnell. Ganz plötzlich werden die Dumpingpreise zu Höchstpreisen. Und es geht irgendwie auch um die Erpressung von zu pflegenden, Angehörigen und Kostenträgern. Sie sehen sich einem neuen Problem gegenüber. Werden die Höchstpreise nicht gezahlt, wird die Pflegeversorgung vom Pflegeunternehmen sofort eingestellt.

Kira Nordmann vom Oldenburger Intensivpflegedienst IMMERDA kennt diese Situation bei der Übernahme solcher „Pflegeprojekte“. „Die Pflegelandschaft ist so aufgestellt, dass wir einen Fachkräftemangel in allen Bereichen haben!“, erklärt Kira Nordmann.

Ihr Rat ist, schon zu Beginn einer Pflegeversorgung kritisch zu sein, wenn neben den Dumping-Preisen auch versprechen zu einer unkomplizierten und raschen Pflege, insbesondere bei Intensivpflegefällen, gemacht werden. Dies ist bezogen auf eine gute Pflegeversorgung gar nicht möglich. Das richtige Team aufzustellen benötigt Zeit. Gerade wegen des oben erwähnten Fachkräftemangels.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 223 Mit der Trauer umgehen lernen

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Vielleicht hast du das schon mal selbst erlebt. In deinem Ort hörst du das jemand seinen geliebten Angehörigen beim Unfall verloren hat. Und dann ganz plötzlich triffst du genau diesen Angehörigen beim Einkaufen. Kennst du dieses komische Gefühl nicht zu wissen, was jetzt gesagt werden darf oder kann?

Vielleicht hast du auch schon einmal ein Familienmitglied verloren. Wie war das dann mit deiner Trauer? Hattest du jemanden, mit dem du sprechen konntest?

Bei den Hinterbliebenen von Unfallopfern spielen viele Fragen in der Trauer eine Rolle. „Warum“, die Frage der „Schuld“ und aufkommende Wut und Ohnmacht können „Trauerthemen“ sein. Psychologische Hilfen sind eines der Hilfsmittel sein, die helfen können. Aber oftmals ist dies nicht der Fall, weil erhebliche Wartezeiten für einen Termin in der Psychotherapie vorherrschen.

Anja Thorns widmet sich dem Thema Trauer als Trauergefährtin auf vielen Ebenen und seit Jahren. Sie bietet Einzelgespräche, moderierte Gruppengespräche und bietet Vorträge genau zu diesem Thema an. „Mit der Trauer leben lernen“ ist ihr Motto. Denn oft kommt die Trauer überraschend und man hat Trauer vielleicht noch gar nicht erlebt. „Wann bin ich wieder normal?“ oder „Hört die Trauer irgendwann auf?“ Sind nur zwei Fragen, die eine Rolle spielen können, neben denen in die wir oben ansprachen.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 222 Gedanke zur Teilhabe

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Wie ist das eigentlich mit der Teilhabe? Vor kurzem kam die Frage nach der Teilhabe in einem Erstgespräch, was das denn mit der Teilhabe so auf sich hat. Und auch in einem meiner Workshops kam die Diskussion auf, wann wir von Teilhabe sprechen. Bedeutet Teilhabe nur die Abwesenheit von Möglichkeiten, etwas in Anspruch zu nehmen? Und was hat das dann wieder mit dem Sozialgesetzbuch IX zu tun? Gibt es eine Definition, wenn wir das Thema Teilhabe ansprechen und welche Bereiche werden abgedeckt? Hat es immer etwas mit der Abwesenheit von Fähigkeiten zu tun? Also viele Fragen zum Thema. Diese können natürlich nicht alle in einer Sendung des „Auf geht’s -der Reha-Podcast!“ besprochen werden.

Dass die Teilhabe eine Auswirkung auf deinen Grad der Behinderung (GdB) hat, besprachen wir schon in der letzten Sendung. Der GdB bemisst die Einschränkungen an der Teilhabe. Durch die Festlegung des GdB kannst du als Mensch mit Behinderung Ausgleiche erhalten. Das kann dein Schulleben, Arbeitsleben und soziales Leben betreffen.

Chance zur Selbstbestimmung?

Und welche Möglichkeiten ergeben sich für dich dann ganz konkret? Im SGB IX hilft uns da die Einleitungsvorschrift des § 1 SGB IX. Ja ich weiß, Gesetzestexte sind jedermanns Sache. Da geht es um Begriffe wie „Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“.

Und wie sieht das dann konkret in der Praxis aus? Welche Chancen hat man, wenn ich betroffen bin, meine Selbstbestimmung wahrzunehmen? Dass das nicht ganz so einfach ist, hast du dir schon sicher gedacht. Vielleicht weil du es selbst schon erlebt hast, dass du Vorstellungen von deiner Rehabilitation und Teilhabe hattest und dann an den Sozialleistungsträgern gescheitert bist.

Wunsch- und Wahlrecht?

Wie gesagt, wir können nicht den ganzen Komplex besprechen. Nur wie ist denn das mit dem Wunsch und Wahlrecht, das im SGB IX unter § 8 steht. Wunsch und Wahlrecht hört sich so schön an. Ich habe ein Problem, suche mir die richtige Hilfe oder Reha-Einrichtung und dann geht es schon los. Der Schein trügt. Denn tatsächlich bestimmen die Kostenträger „nach deren Maßstäben“, was geleistet wird und was nicht. Das kann fatale Folgen haben. Ach ja, da gibt es doch noch die Teilhabeplanung. Real ist, dass diese trägerübergreifend nicht stattfindet.

Das Schicksal von Hermann Pech

Hermann Pech erlitt vor einigen Jahren als knapp Dreißigjähriger unverschuldet vor Hamburg auf der Autobahn A 1 ein schweres Schädelhirntrauma. Die Folgen waren verheerend.

Empfohlen wurde eine Anschlussrehabilitation in einem Spezialzentrum, dass sich auch im Anschluss an die medizinische Rehabilitation um die berufliche Eingliederung bemüht. Und was hat die gesetzliche Krankenkasse forciert? Sie hat nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden. Herrmann Pech wurde in eine neurologische Reha-Einrichtung geschickt, die sich fast ausschließlich um ältere Menschen kümmert. Mit knapp dreißig Jahren war das in Bezug auf Kommunikation und Rehabilitation fatal.

Herrmann Pech hat vier Monate Rehabilitationszeit verloren, die er später nicht mehr aufholen konnte. Das hat sich auf seine gesamte Teilhabe ausgewirkt. Dank des Engagements der gegnerischen Haftpflichtversicherung und unseres Beiratsvorsitzenden Rechtsanwalt Moritz Kerkmann konnte mit einer gezielten Maßnahme für Herrmann Pech Schlimmeres vermieden werden. Heute hilft Hermann Pech anderen Betroffenen zurück ins Leben zukommen. Er gründete eine Familie. Nur ins Arbeitsleben hat Hermann Pech es nicht mehr geschafft.

Mehr zum Begriff der Teilhabe und zu einzelnen Themenfeldern findest du auf der Seite von „Einfach Teilhaben“.

Was Teilhabe im Einzelnen betrifft, wird gut auf der Seite der Fürst Donnersmarck-Stiftung erklärt.

https://www.fdst.de/aktuellesundpresse/imgespraech/wasbedeuteteigentlichteilhabe/

Wie geht’s weiter mit der Teilhabe?

Und dann noch auf ein Wort zur weiteren E

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 221 Grad der Behinderung (GdB)

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„Herr Dommershausen, ich habe nach einem schweren Unfall den Schwerbehindertenantrag gestellt. Das Amt hat das aber nicht anerkannt. Nur einen Grad der Behinderung von 20 will man mir geben ……“ erklärt mir mein Klient Herr Meier im Erstgespräch.

Ja, das kann vorkommen. Als Betroffener sieht man sich anders als Behörden. Das ist ja auch klar! Jeden Tag verspürt man die Unfallfolgen und die Lebenseinschränkungen. Das passt dann nicht gefühlt immer zusammen. Dabei werden einige Dinge oft miteinander verbunden, die gar nicht zusammengehören. Und jede Feststellung des GdB muss richtig sein. Ganz konkret bei Herrn Meier wurden viele Unfallfolgen gar nicht berücksichtigt.

Mein Rat an Herrn Meier: „Gehen Sie zum Sozialverband VdK, der kann sie rechtlich beraten!“ Im Fall von Herrn Meier ergab das Widerspruchsverfahren dann einen GdB von 60. Schlichtweg waren dem Landesamt für Soziales, viele Unfallfolgen und somit Fakten gar nicht bekannt gewesen. Dies führte dann zu einer höheren Einschätzung des GdB.

Einschätzung des GdB ist nicht leicht

Das mit dem GdB ist auch nicht ganz so einfach. Das Unfallopfer muss zunächst einmal eine Behinderung über 6 Monate haben. Um als Schwerbehinderter zu gelten, muss dann noch ein GdB von 50 vorliegen. Wie ein GdB einzuschätzen ist, dafür gibt es die sogenannten „Anhaltspunkte“. Aber Vorsicht. Eine Addition von einzelnen GdB-Werten ist unzulässig. Es geht vielmehr um die Auswirkungen der Gesamtbehinderung als „Gesamtwert“ bei der Teilhabe.

Und dann sind da noch die Merkzeichen. Diese ermöglichen dir, soweit du die Voraussetzungen erfüllst, Vorteile in Anspruch zu nehmen.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 220 Autos nach Maß

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In der letzten Sendung des „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“ habt ihr ja schon Bertus Kosock von der Firma Kirchhoff Mobility kennen gelernt. Wir besprachen die Möglichkeiten des Erwerbs oder der Erhaltung einer Fahrerlaubnis. Wichtig ist, vor eigenen Maßnahmen einen Antrag auf Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe bei einem Träger nach dem SGB IX zu stellen. Ist der Träger nicht zuständig, muss er deinen Antrag rechtzeitig an den zuständigen Träger weiterleiten. So jedenfalls die Rechtslage und die Theorie (§ 14 Abs. 1 SGB IX).

Für dich kommt es darauf an, entweder am Leben in der Gemeinschaft oder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Das ist ja dein Ziel für die Gewährung einer Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung.

Für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) bestehen eigene und konkrete Kraftfahrzeughilferichtlinien.

https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/richtlinien_uvt/kfz.pdf

In der heutigen Sendung „Autos nach Maß“ geht es um die möglichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Umbau von Fahrzeugen für Selbstfahrer und solche, die gefahren werden müssen (Passivfahrer).

Im ersten Teil der Sendung geht es um die zuletzt genannte Gruppe. Bertus Kosock stellt Möglichkeiten des Heckeinstiegs vor. Dabei müssen am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen werden, die dann später fast nicht mehr sichtbar sind. Vorteil ist, dass die betroffene Person selbst in das Fahrzeug einfahren kann.

Und dann geht es auch um die Selbstfahrer. Hier gibt es viele Möglichkeiten. Ziel ist immer die Selbständigkeit zu erhalten. Das ist zum Beispiel mit einem Verladesystem für den Rollstuhl denkbar.

In beiden Fällen sind viele Optionen denkbar. Sie müssen zum einen den Einschränkungen, den Vorgaben von Behörden und den Zusagen der Kostenträger entsprechen. Finanziert werden keine „Luxusführungen“. Diese kannst du zwar im Rahmen deines Wahlrechtes erwerben, „geschuldet“ wird allerdings nur Mobilität.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 219 Wege zur Mobilität

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Es geht ganz schnell, dass du nach einem Unfall vor dem Problem stehst, wieder mobil zu werden. Es geht nicht nur um die Versorgung von Hilfsmitteln. Du musst vielleicht ja auch zur Arbeit kommen. Und alles kannst du auch nicht mit einem Rollator oder Rollstuhl erreichen. Die Lösung liegt darin, einen PKW zu fahren oder gefahren zu werden.

Du kannst von verschiedenen Kostenträgern der Sozialversicherung Zuschüsse zum Erwerb eines neuen Fahrzeugs bekommen. Und auch die behinderungsbedingten Umbaukosten können übernommen werden. Dies setzt allerdings erst einmal einen Antrag von dir voraus. Ohne deinen Antrag hast du keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe.

Ein Fahrzeug zu führen heißt auch wieder eine Fahrschulung machen zu müssen. Wie muss ein Fahrzeug umgerüstet werden, ist eine Frage. Diese Fragen können durch eine Fahrprobe lösen. Dann gibt es auch noch die Notwendigkeit eines verkehrsmedizinischen Gutachtens.

Immerhin musst du dich mit einigen Unterlagen mit der für dich zuständigen Führerscheinstelle in Verbindung setzen. Das ist einer der wichtigen Schritte, genauso wie die für dich richtige Fahrschule zu finden.

Bertus Kosock von der Kirchhoff Mobility aus Bad Zwischenahn hat in der aktuellen Sendung unseres „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ einige Tipps für dich, wie du vorgehen kann.

Auf der Seite von Kirchhoff Mobility findest du hier eine Liste mit geeigneten Fahrschulen.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 218 Das Neuro-Netzwerk Weser-Ems

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Im Januar 2015 kam die Arbeit ins Rollen, seit dem 14. November 2017 ist es endlich soweit: Das Neuro-Netzwerk Weser-Ems ist offiziell ein Verein. Herr Prof. Dr. Zieger hat sich mit Jörg Dommershausen zusammengesetzt und vom Netzwerk berichtet.

Seine Arbeit in der Neurochirurgie und Frührehabilitation für Menschen mit Hirnschädigungen im Evangelischen Krankenhaus Oldenburg hat Herrn Prof. Dr. Zieger nicht nur zu einem Lehrauftrag an der Carl von Ossietzky Universität geführt, sondern hat ihn zudem auf die Gründung des Neuro-Netzwerks Weser-Ems vorbereitet.

„Neuro“ bezieht sich dabei auf alle Betroffenen neurologischer Schädigungen, beispielsweise aufgrund von Schlaganfällen, Hirnschädigungen, neuro-muskulären Erkrankungen und Schädel-Hirn-Traumata.

Über 120 Teilnehmer kann das Netzwerk bereits vorweisen. Darunter befinden sich verschiedene Fachkräfte wie Pädagogen, Ärzte, Psychologen, Anwälte, Fachverbände und Einrichtungen, aber auch interessierte Studenten und vor allem auch Betroffene und deren Angehörige. Jede dieser Personengruppen bringt eigene Anteile in die Arbeit des Netzwerks ein.

Ziel ist zunächst eine Bestandsaufnahme über die Anzahl der Betroffenen von neurologischen Schädigungen. Beispielsweise konnte bereits herausgearbeitet werden, dass etwa 600 bis 1800 Menschen im Oldenburger Land betroffen sind und somit Bedarf an einer geeigneten Teilhabeleistung haben.

Eben diese Teilhabeleistung soll durch das Netzwerk reibungslos und lückenlos erbracht werden: Die Fachkräfte erarbeiten effektive Inhalte und können aufgrund der verschiedenen Professionen vielfältige Sichtweisen mit einarbeiten, die Zusammenarbeit mit Juristen und Versicherungsvertretern ermöglicht eine angepasste Einzelfallarbeit. Die Betroffenen selbst bringen als Experten in eigener Sache zielgenaue Erkenntnisse ein und können sich gegenseitig unterstützen.

Auch die Angehörigen tragen durch ihre emotionale Bindung einen wichtigen Teil zur Rehabilitation der Betroffenen bei. Dies legte Herr Prof. Dr. Zieger bereits 1994 in seiner Informationsbroschüre für Angehörige von Schädel-Hirn-Verletzten dar.

Neben den Teilhabeleistungen ist auch die individuelle ambulante Nachsorge ein zentraler Aspekt des Neuro-Netzwerks. Diese wird durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Reha-Kliniken in der Region erarbeitet.

Jörg Dommershausen macht auf bestehende Versorgungslücken aufmerksam. Gerade junge Betroffene, die das 18. Lebensjahr erreichen, stehen danach oftmals ohne weitere Unterstützung da. Auch hier möchte das Netzwerk ansetzen. Angesichts der rechtlichen Hintergründe ist die Neugründung eines MZEBs (Medizinischen Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung) derzeit schwierig, doch eine Verknüpfung ist durchaus denkbar.

Im Rahmen des Entwicklungsmodells der neurologischen Rehabilitation entspricht die Wiedereingliederung im Rahmen des Berufs- und Soziallebens der Phase E, in die sich auch das Neuro-Netzwerk einordnen lässt.

Über die Phase F als Langzeitbehandlung für schwerwiegende Fälle hat Auf geht’s – der Reha-Podcast bereits in Folge 146 berichtet.

Große Barrieren für die Rehabilitation stellen oftmals unsachliche Gutachten und abgelehnte Kostenübernahmeanträge dar. Hier ist Sabrina aus Sendung 107 ein gutes Beispiel, wie man erfolgreich sein eigenständiges Leben wiederbekomme kann. Trotz solcher Barrieren.

Das Neuro-Netzwerk setzt sich dafür ein, dass auch andere Betroffene die Chance bekommen, sich gegen diese Hindernisse durchzusetzen.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 217 Ungeahnte Leistungen für Hinterbliebene und Autofahrer

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In der letzten Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ hat Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer (DIVO) schon viele wertevolle Tipps zu möglichen Leistungen angesprochen. Im Gespräch nach der letzten Sendung berichtet Eduard Herwartz gegenüber Jörg Dommershausen, dass es noch viele Leistungen nach einem Unfall gegen eine gegnerische Haftpflichtversicherung gibt, die in der Bevölkerung kaum bekannt sind.

Ganz konkret geht es um die Fahrerschutzversicherung. Sie ist, wenn man so will, die Vollkasko für den Fahrer des PKW. Verursacht dieser einen Unfall, bei dem nicht einmal eine Fremdbeteiligung vorliegen muss, kann ein Anspruch gegen die eigene Haftpflichtversicherung entstehen, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht.

Und Achtung. Bist du nicht richtig beraten worden, kannst du dennoch Ansprüche haben. Wichtig ist hier das Beratungsprotokoll, dass du beim Abschluss deiner Versicherung unterschrieben hast.

Eduard Herwartz erläutert, dass für einen geringen Beitrag hier ein guter Versicherungsschutz möglich ist. Es kommt bei der Leistung natürlich immer auf den Versicherungsvertrag an. Leistungen wie ein möglicher Verdienstschaden, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen oder eine Hinterbliebenenrente können enthalten sein. Die Fahrerschutzversicherung ist oft altersabhängig.

Und dann ist da noch das Hinterbliebenengeld. Dies ist eine Leistung, die es noch nicht lange gibt. Insofern kann auf eine ständige Rechtsprechung noch nicht zurückgegriffen werden. So hat das Landgericht Tübingen in einer Entscheidung vom Mai 2019 der Witwe, jedem Kind und sogar dem Bruder des Verstorbenen Leistungen zugesprochen.

Alle von Eduard Herwartz erwähnten Leistungen sind auch im Leitfaden der DIVO „Unfall – Schwerstverletzt – Hilfe; Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige“ zu finden.

Über diesen Podcast

Der "Auf geht's - der Reha-Podcast" richtet sich an (Verkehrs-)Unfallopfer und deren Angehörige, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Versicherungen die sich mit Personenschadenmanagement beschäftigen sowie an alle an sozialer, medizinischer und beruflicher Rehabilitation Interessierten. Ohne Fachsprache unterstützt der "Auf geht's - der Reha-Podcast!" Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige bei Ihrer Veränderung.

von und mit Jörg Dommershausen

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