Auf geht-s-der Reha-Podcast!

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Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 221 Grad der Behinderung (GdB)

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„Herr Dommershausen, ich habe nach einem schweren Unfall den Schwerbehindertenantrag gestellt. Das Amt hat das aber nicht anerkannt. Nur einen Grad der Behinderung von 20 will man mir geben ……“ erklärt mir mein Klient Herr Meier im Erstgespräch.

Ja, das kann vorkommen. Als Betroffener sieht man sich anders als Behörden. Das ist ja auch klar! Jeden Tag verspürt man die Unfallfolgen und die Lebenseinschränkungen. Das passt dann nicht gefühlt immer zusammen. Dabei werden einige Dinge oft miteinander verbunden, die gar nicht zusammengehören. Und jede Feststellung des GdB muss richtig sein. Ganz konkret bei Herrn Meier wurden viele Unfallfolgen gar nicht berücksichtigt.

Mein Rat an Herrn Meier: „Gehen Sie zum Sozialverband VdK, der kann sie rechtlich beraten!“ Im Fall von Herrn Meier ergab das Widerspruchsverfahren dann einen GdB von 60. Schlichtweg waren dem Landesamt für Soziales, viele Unfallfolgen und somit Fakten gar nicht bekannt gewesen. Dies führte dann zu einer höheren Einschätzung des GdB.

Einschätzung des GdB ist nicht leicht

Das mit dem GdB ist auch nicht ganz so einfach. Das Unfallopfer muss zunächst einmal eine Behinderung über 6 Monate haben. Um als Schwerbehinderter zu gelten, muss dann noch ein GdB von 50 vorliegen. Wie ein GdB einzuschätzen ist, dafür gibt es die sogenannten „Anhaltspunkte“. Aber Vorsicht. Eine Addition von einzelnen GdB-Werten ist unzulässig. Es geht vielmehr um die Auswirkungen der Gesamtbehinderung als „Gesamtwert“ bei der Teilhabe.

Und dann sind da noch die Merkzeichen. Diese ermöglichen dir, soweit du die Voraussetzungen erfüllst, Vorteile in Anspruch zu nehmen.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 220 Autos nach Maß

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In der letzten Sendung des „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“ habt ihr ja schon Bertus Kosock von der Firma Kirchhoff Mobility kennen gelernt. Wir besprachen die Möglichkeiten des Erwerbs oder der Erhaltung einer Fahrerlaubnis. Wichtig ist, vor eigenen Maßnahmen einen Antrag auf Leistungen zur Kraftfahrzeughilfe bei einem Träger nach dem SGB IX zu stellen. Ist der Träger nicht zuständig, muss er deinen Antrag rechtzeitig an den zuständigen Träger weiterleiten. So jedenfalls die Rechtslage und die Theorie (§ 14 Abs. 1 SGB IX).

Für dich kommt es darauf an, entweder am Leben in der Gemeinschaft oder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Das ist ja dein Ziel für die Gewährung einer Kraftfahrzeughilfe nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung.

Für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) bestehen eigene und konkrete Kraftfahrzeughilferichtlinien.

https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/richtlinien_uvt/kfz.pdf

In der heutigen Sendung „Autos nach Maß“ geht es um die möglichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Umbau von Fahrzeugen für Selbstfahrer und solche, die gefahren werden müssen (Passivfahrer).

Im ersten Teil der Sendung geht es um die zuletzt genannte Gruppe. Bertus Kosock stellt Möglichkeiten des Heckeinstiegs vor. Dabei müssen am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen werden, die dann später fast nicht mehr sichtbar sind. Vorteil ist, dass die betroffene Person selbst in das Fahrzeug einfahren kann.

Und dann geht es auch um die Selbstfahrer. Hier gibt es viele Möglichkeiten. Ziel ist immer die Selbständigkeit zu erhalten. Das ist zum Beispiel mit einem Verladesystem für den Rollstuhl denkbar.

In beiden Fällen sind viele Optionen denkbar. Sie müssen zum einen den Einschränkungen, den Vorgaben von Behörden und den Zusagen der Kostenträger entsprechen. Finanziert werden keine „Luxusführungen“. Diese kannst du zwar im Rahmen deines Wahlrechtes erwerben, „geschuldet“ wird allerdings nur Mobilität.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 219 Wege zur Mobilität

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Es geht ganz schnell, dass du nach einem Unfall vor dem Problem stehst, wieder mobil zu werden. Es geht nicht nur um die Versorgung von Hilfsmitteln. Du musst vielleicht ja auch zur Arbeit kommen. Und alles kannst du auch nicht mit einem Rollator oder Rollstuhl erreichen. Die Lösung liegt darin, einen PKW zu fahren oder gefahren zu werden.

Du kannst von verschiedenen Kostenträgern der Sozialversicherung Zuschüsse zum Erwerb eines neuen Fahrzeugs bekommen. Und auch die behinderungsbedingten Umbaukosten können übernommen werden. Dies setzt allerdings erst einmal einen Antrag von dir voraus. Ohne deinen Antrag hast du keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe.

Ein Fahrzeug zu führen heißt auch wieder eine Fahrschulung machen zu müssen. Wie muss ein Fahrzeug umgerüstet werden, ist eine Frage. Diese Fragen können durch eine Fahrprobe lösen. Dann gibt es auch noch die Notwendigkeit eines verkehrsmedizinischen Gutachtens.

Immerhin musst du dich mit einigen Unterlagen mit der für dich zuständigen Führerscheinstelle in Verbindung setzen. Das ist einer der wichtigen Schritte, genauso wie die für dich richtige Fahrschule zu finden.

Bertus Kosock von der Kirchhoff Mobility aus Bad Zwischenahn hat in der aktuellen Sendung unseres „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ einige Tipps für dich, wie du vorgehen kann.

Auf der Seite von Kirchhoff Mobility findest du hier eine Liste mit geeigneten Fahrschulen.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 218 Das Neuro-Netzwerk Weser-Ems

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Im Januar 2015 kam die Arbeit ins Rollen, seit dem 14. November 2017 ist es endlich soweit: Das Neuro-Netzwerk Weser-Ems ist offiziell ein Verein. Herr Prof. Dr. Zieger hat sich mit Jörg Dommershausen zusammengesetzt und vom Netzwerk berichtet.

Seine Arbeit in der Neurochirurgie und Frührehabilitation für Menschen mit Hirnschädigungen im Evangelischen Krankenhaus Oldenburg hat Herrn Prof. Dr. Zieger nicht nur zu einem Lehrauftrag an der Carl von Ossietzky Universität geführt, sondern hat ihn zudem auf die Gründung des Neuro-Netzwerks Weser-Ems vorbereitet.

„Neuro“ bezieht sich dabei auf alle Betroffenen neurologischer Schädigungen, beispielsweise aufgrund von Schlaganfällen, Hirnschädigungen, neuro-muskulären Erkrankungen und Schädel-Hirn-Traumata.

Über 120 Teilnehmer kann das Netzwerk bereits vorweisen. Darunter befinden sich verschiedene Fachkräfte wie Pädagogen, Ärzte, Psychologen, Anwälte, Fachverbände und Einrichtungen, aber auch interessierte Studenten und vor allem auch Betroffene und deren Angehörige. Jede dieser Personengruppen bringt eigene Anteile in die Arbeit des Netzwerks ein.

Ziel ist zunächst eine Bestandsaufnahme über die Anzahl der Betroffenen von neurologischen Schädigungen. Beispielsweise konnte bereits herausgearbeitet werden, dass etwa 600 bis 1800 Menschen im Oldenburger Land betroffen sind und somit Bedarf an einer geeigneten Teilhabeleistung haben.

Eben diese Teilhabeleistung soll durch das Netzwerk reibungslos und lückenlos erbracht werden: Die Fachkräfte erarbeiten effektive Inhalte und können aufgrund der verschiedenen Professionen vielfältige Sichtweisen mit einarbeiten, die Zusammenarbeit mit Juristen und Versicherungsvertretern ermöglicht eine angepasste Einzelfallarbeit. Die Betroffenen selbst bringen als Experten in eigener Sache zielgenaue Erkenntnisse ein und können sich gegenseitig unterstützen.

Auch die Angehörigen tragen durch ihre emotionale Bindung einen wichtigen Teil zur Rehabilitation der Betroffenen bei. Dies legte Herr Prof. Dr. Zieger bereits 1994 in seiner Informationsbroschüre für Angehörige von Schädel-Hirn-Verletzten dar.

Neben den Teilhabeleistungen ist auch die individuelle ambulante Nachsorge ein zentraler Aspekt des Neuro-Netzwerks. Diese wird durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Reha-Kliniken in der Region erarbeitet.

Jörg Dommershausen macht auf bestehende Versorgungslücken aufmerksam. Gerade junge Betroffene, die das 18. Lebensjahr erreichen, stehen danach oftmals ohne weitere Unterstützung da. Auch hier möchte das Netzwerk ansetzen. Angesichts der rechtlichen Hintergründe ist die Neugründung eines MZEBs (Medizinischen Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung) derzeit schwierig, doch eine Verknüpfung ist durchaus denkbar.

Im Rahmen des Entwicklungsmodells der neurologischen Rehabilitation entspricht die Wiedereingliederung im Rahmen des Berufs- und Soziallebens der Phase E, in die sich auch das Neuro-Netzwerk einordnen lässt.

Über die Phase F als Langzeitbehandlung für schwerwiegende Fälle hat Auf geht’s – der Reha-Podcast bereits in Folge 146 berichtet.

Große Barrieren für die Rehabilitation stellen oftmals unsachliche Gutachten und abgelehnte Kostenübernahmeanträge dar. Hier ist Sabrina aus Sendung 107 ein gutes Beispiel, wie man erfolgreich sein eigenständiges Leben wiederbekomme kann. Trotz solcher Barrieren.

Das Neuro-Netzwerk setzt sich dafür ein, dass auch andere Betroffene die Chance bekommen, sich gegen diese Hindernisse durchzusetzen.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 217 Ungeahnte Leistungen für Hinterbliebene und Autofahrer

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In der letzten Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ hat Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer (DIVO) schon viele wertevolle Tipps zu möglichen Leistungen angesprochen. Im Gespräch nach der letzten Sendung berichtet Eduard Herwartz gegenüber Jörg Dommershausen, dass es noch viele Leistungen nach einem Unfall gegen eine gegnerische Haftpflichtversicherung gibt, die in der Bevölkerung kaum bekannt sind.

Ganz konkret geht es um die Fahrerschutzversicherung. Sie ist, wenn man so will, die Vollkasko für den Fahrer des PKW. Verursacht dieser einen Unfall, bei dem nicht einmal eine Fremdbeteiligung vorliegen muss, kann ein Anspruch gegen die eigene Haftpflichtversicherung entstehen, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht.

Und Achtung. Bist du nicht richtig beraten worden, kannst du dennoch Ansprüche haben. Wichtig ist hier das Beratungsprotokoll, dass du beim Abschluss deiner Versicherung unterschrieben hast.

Eduard Herwartz erläutert, dass für einen geringen Beitrag hier ein guter Versicherungsschutz möglich ist. Es kommt bei der Leistung natürlich immer auf den Versicherungsvertrag an. Leistungen wie ein möglicher Verdienstschaden, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen oder eine Hinterbliebenenrente können enthalten sein. Die Fahrerschutzversicherung ist oft altersabhängig.

Und dann ist da noch das Hinterbliebenengeld. Dies ist eine Leistung, die es noch nicht lange gibt. Insofern kann auf eine ständige Rechtsprechung noch nicht zurückgegriffen werden. So hat das Landgericht Tübingen in einer Entscheidung vom Mai 2019 der Witwe, jedem Kind und sogar dem Bruder des Verstorbenen Leistungen zugesprochen.

Alle von Eduard Herwartz erwähnten Leistungen sind auch im Leitfaden der DIVO „Unfall – Schwerstverletzt – Hilfe; Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige“ zu finden.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 216 DIVO - Verkehrsunfallopferhilfe

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Das Thema rechtzeitige Hilfe für Verkehrsunfallopfer ist ja ein roter Faden im „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“. Dabei geht es nicht nur allein um das Reha-Management und die Möglichkeiten einer Teilhabe. Anwältinnen und Anwälte können da schnell an ihre Grenzen kommen, weiß Eduard Herwartz von der Deutschen Interessengemeinschaft für Unfallopfer (DIVO).

Die DIVO ist Ansprechpartner für Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige. Herr Herwartz empfiehlt, sich gleich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen. Bei schweren Personenschäden sollte gleich im ersten Anschreiben an die Versicherung auch die Arbeit eines Reha-Dienstleisters angefordert werden.

Nach Auffassung von Eduard Herwartz gehen viele Anwältinnen und Anwälte zu Unrecht davon aus, dass es beim Reha-Management um die Reduktion von Leistungen geht. Genau das Gegenteil ist der Fall. Integrationsprozesse können schnell eingeleitet werden.

Eduard Herwartz hat in der aktuellen Sendung des „Auf geht’s - der Reha-Podcast!“ auch viele Tipps zum Versicherungsschutz. Viele Leistungen werden nicht bei Kostenträgern beantragt, weil Falschberatungen oder auch Fehlinformationen hierzu führen. Beispielhaft berichtet Eduard Herwartz über die Unfälle von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr. Hier wird oft bei einem Verschulden des Kindes auf dessen Haftpflichtversicherung verwiesen. Dies ist bei einem Verkehrsunfall allerdings laut Eduard Herwartz nicht richtig.

Viele Fragen werden auch im Leitfaden der DIVO „Unfall – Schwerstverletzt – Hilfe; Der Leitfaden für Unfallopfer und Angehörige“ beantwortet. Mehr hierzu mit Link zum Leitfaden in Sendung 202 des „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“.

Und dann hat sich ja noch etwas bei den Versicherungen getan. Auch dort wurde festgestellt, dass es Sinn macht, Unfallopfer und deren Angehörige schnell zu unterstützen. Dazu gibt es ein Projekt des Gesamtverbandes der Versicherungen (GDV).

Mehr Informationen findest du im Gespräch mit Andreas Bretzler vom GDV.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 215 Mit Bewegung und Mobilität zur Teilhabe

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Begleitungsprozesse sind komplex, wenn Unfallopfer unter schwersten Folgen leiden. Mitbetroffenen sind auch die Angehörigen, die zwangsweise plötzlich eine neue Rolle übernehmen müssen. Die der Pflegekraft und der/des Gesundheitsmanagerin*s für ihr schwer verunfalltes Familienmitglied.

Da geht es um den Kampf im Behördendschungel. Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen haben ihre Vorstellungen von Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Und auch wenn es um das Krankengeld geht (Sendung 214 im "Auf geht's - der Reha-Podcast!") wird es schwierig. Vom richtigen Pflegegrad wollen wir nicht auch noch sprechen.

Steht keine/keine Reha-Manager*in an der Seite geht es auch um die Organisation von Therapien, Mobilität, Hilfsmitteln und Wohnumfeldgestaltung, um nur einige zu erwähnen.

Hier stellt sich natürlich die Frage, was genau die Teilhabe- und Versorgungsziele sind. Welche Therapien in welcher Kombination können denn das Beste bieten, um das Unfallopfer optimal zu versorgen? Und wie sieht es dann mit den pflegenden Familienangehörigen aus? Wie können sie für Ihren Gesundheitsschutz sorgen? Denn dieser ist notwendig, um die Strukturen für das schwerstbetroffene Unfallopfer zu erhalten.

Elke Schlesselmann hat in ihrem Buch „Bewegung und Mobilitätsförderung“ ein Praxishandbuch mit vielen Expertinnen und Experten geschrieben, dass sich genau mit diesen Fragen beschäftigt.

Wichtig ist das Zusammenspiel möglichst aller therapeutischer Professionen. Gerade hier hapert es in der Praxis. Therapeutinnen und Therapeuten arbeiten nebeneinander zu verschiedenen Zeitpunkten. Abstimmung erfolgt oft nicht. Und das geht dann zulasten von (neuen) Möglichkeiten für das schwer betroffene Unfallopfer und die Angehörigen.

„Bewegung und Mobilitätsförderung“ ist ein Ratgeber, der sich für Betroffene lohnt, die ihre Rehabilitation und Teilhabe selbst besser steuern möchten. Angehörige von Schwerstbetroffenen finden viele Tipps, wie sie Pflege und Teilhabe aktiv und optimaler gestalten können.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 214 Wenn das Krankengeld zu Ende geht

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Arbeitsunfähigkeit tritt bei einem schweren Unfall meistens sofort ein. Du erhältst deine Krankmeldung durch den behandelnden Arzt. Diese gibst du bei deinem Arbeitgeber und deiner gesetzlichen Krankenkasse ab. Sechs Wochen zahlt dein Chef deinen Lohn weiter. Dann tritt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Hier musst du einen Einkommensverlust hinnehmen. Bei schwereren Unfallfolgen länger andauern wird das Krankengeld im Prinzip 78 Wochen gezahlt. Soweit so gut.

Allerdings sieht die Realität etwas anders aus. Krankengeldzahlungen sind enorme Belastungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Mit Tricks versuchen die Krankenkassen Ihre Mitglieder aus den Krankengeldbezug herauszubekommen. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei unter anderem der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK).

Aber nicht nur bei Krankenkassen wird es schwierig, sondern auch bei der Agentur für Arbeit. Bist du erkrankt, kannst deine letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben und meldest dich arbeitssuchend, kann es schwierig werden. Die Agentur für Arbeit versucht dann über ihren sozialmedizinischen Dienst „nachzuweisen“, dass du nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten kannst.

Jörg Dommershausen begleitet den Fall eines Querschnittsgelähmten, dem es so ergangen ist und der jetzt „in der Luft hängt“. Richtig gestellte Anträge werden von der Agentur für Arbeit nicht akzeptiert. Eine Arbeitsfähigkeit soll unter 15 Stunden liegen, so der sozialmedizinische Dienst der Agentur für Arbeit. Tatsächlich wurde im Rahmen eines Praktikums allerdings schon eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden erreicht.

Ein Einzelfall? Leider nein. In seinem Buch „Am Ende vom Krankengeld“ berichtet Christian Schultz vom Sozialverband über viele ähnlich gelagerte Fälle. In seinem Buch gibt Christian Schultz viele Tipps, wie du vorgehen kannst, wenn du betroffen bist.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 213 Wiederholung Schnelle Hilfe für Verkehrsunfallopfer

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Schwer verletzte Unfallopfer haben es nicht leicht wieder im Leben Fuß zu fassen. Das liegt oft an einer fehlenden Behandlungskette. Nach der Akutbehandlung folgt nicht immer die optimale medizinische Rehabilitation. In der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) gibt es dafür das Instrument der Heilverfahrenssteuerung. Die freie Arztwahl kann bei schweren Unfallfolgen sogar eingeschränkt werden (§ 28 Abs. 4 SGB VII).

Nach schweren Verkehrsunfällen ohne Beteiligung von Berufsgenossenschaften liegt genau hier das Problem. Geschädigte kommen nicht oder verspätet in die richtige Rehabilitationseinrichtung. Weder das Entlassmanagement (§ 39 Absatz 1 a SGB V) noch das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) haben hieran etwas geändert.

Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige leiden hierunter. Die Genesung wird verzögert, die Familie belastet. Zum Beispiel weil der Haushalt nicht wie bisher geführt werden kann. Oder es entwickeln sich Zukunftsängste, weil der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die zuständigen Versicherungen erfahren nicht selten zu spät von diesen schweren Schicksalen. Sie können somit nicht rechtzeitig Reha-Beratungen oder andere Leistungen anbieten.

Zu diesem Zeitpunkt ist häufig nicht bekannt, welcher Versicherer für den Verkehrsunfall zuständig ist. Hierfür gibt es den Zentralruf der Autoversicherer. Seit Ende Oktober 2019 besteht die Möglichkeit, mit dem „Stichwort Reha“ Leistungen des Versicherers anzuschieben.

Andreas Bretzler vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht im aktuellen Gespräch mit Jörg Dommershausen deutlich, dass es nicht darum geht,
dass ein Versicherungsvertreter am Krankenbett erscheint. Absicht ist es, dass das Unfallopfer und seine Angehörigen eine “Reha-Ansprechstelle“ erhält.

Die Entscheidung für oder gegen Angebote liegt ausschließlich bei der geschädigten Person, stellt Andreas Bretzler klar. Die Beteiligung von Angehörigen, Rechtsvertretern oder Bevollmächtigten Sozialdiensten ist laut Andreas Bretzler sogar gewünscht.

Der GDV hat für die einschlägigen Fälle ein Merkblatt entwickelt, das Reha-Management Oldenburg als PDF-Datei zum Herunterladen anbietet.

Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 212 Mit einem Weckruf Teilhabe schaffen!

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Vor kurzem führte ich ein interessantes Telefonat. „Herr Dommershausen, wenn ich an sie denke, bringe ich das immer mit Schädel-Hirn-Trauma in Verbindung!“. Auf der einen Seite finde ich das toll. Den Menschen; die von einem Schädel-Hirn-Trauma betroffen wurden, liegen mir sehr am Herzen. Eigentlich ist Frau Dr. Annegret Ritz daran „schuld“. 1992, als ich als Reha-Manager anfing, gab sie mir 2 Stunden „Privatunterricht“ zum Thema Schädel-Hirn-Trauma-Kinder-Jugendliche-Erwachsene. Das ist hängen geblieben!

Und trotzdem begleite ich genauso Menschen mit jeder anderen Art von Unfallverletzung. Sei es ein Beinbruch, Armbruch oder etwas Ähnliches. Leider läuft es auch in den scheinbar „leichten“ Fällen eben nicht immer rund. Da wird zum Beispiel ärztlicherseits „vergessen“ eine Schraube im Becken einzufügen. Obwohl dies Standard sein müsste. Die Folgen sind verheerend. Auf einmal ist nicht nur der Arbeitsplatz im Handwerk gefährdet. Auch zu Hause läuft es für das Unfallopfer nicht mehr so, wie es laufen könnte. Einfach weil nichts mehr klappt. Staubsaugen oder Unkraut jäten werden schier unmöglich.

Eins ist klar, rehamanagement-Oldenburg hilft Unfallopfern, Rechtsanwälten und Versicherungen in einer solchen Situation.

Gibt es Beispiele? Ja! Peggy Seegy hat in Thailand eine schwere Beckenverletzung erlitten. Erst in Deutschland stellt sich heraus, dass es nicht so ganz einfach ist. Viele Operationen folgen und die Erkenntnis, dass es Menschen gibt, die einfach helfen. Daneben gibt es viele Herausforderungen. Zur Physiotherapie über die Straße? Das ist nicht so einfach mit einem Rollstuhl. Abgesehen, einmal die Wohnung zu erreichen, denn es gibt ganz plötzlich Treppen! Vorher war alles normal und einfach. Und jetzt? Peggy Seegy muss auf einmal Hilfe annehmen, um klar zu kommen.

„Unfall - Dein Weckruf ins Leben“ ist ein schönes Buch. Vom Unfall bis zur Teilhabe. Peggy Seegy hat viele spannende Tipps auf den letzten Seiten ihres Buches für die Leserinnen und Leser.

Glaubenssätze zu prüfen und zu verändern ist so eine Sache. Oder ein Erfolgstagebuch. Mit eigenen Absichtserklärungen für dich bleibst du am Ball und darfst an deinen neuen 100 Prozent etwas verändern.

Über diesen Podcast

Der "Auf geht's - der Reha-Podcast" richtet sich an (Verkehrs-)Unfallopfer und deren Angehörige, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Versicherungen die sich mit Personenschadenmanagement beschäftigen sowie an alle an sozialer, medizinischer und beruflicher Rehabilitation Interessierten. Ohne Fachsprache unterstützt der "Auf geht's - der Reha-Podcast!" Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige bei Ihrer Veränderung.

von und mit Jörg Dommershausen

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