Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 265 Wenn es nicht weitergeht
Das eine oder andere Unfallopfer wird aufgrund von schadensrechtlichen Prozessen erst viele Jahre nach dem eigentlichen Unfallereignis dem Reha-Management zugeführt. Viele Dinge im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe haben sich dann schon verselbstständigt. Hier ist natürlich immer die Frage des Zieles des Reha-Managements zu stellen. Stellt sich im ersten Gespräch heraus, dass das Unfallopfer in seiner eigenen Welt lebt und kein Interesse an „Bewegung“ hat, muss das Reha-Management bei fehlender Zielsetzung sofort eingestellt werden.