Auf geht-s-der Reha-Podcast!

Auf geht-s-der Reha-Podcast!

Auf geht-s-der Reha-Podcast!

Auf geht-s–der Reha-Podcast Folge 078_Neutralitätsverpflichtung des Reha-Dienstleisters

Audio herunterladen: MP3 | AAC | OGG | OPUS
Was ist eigentlich dieser „Code of Conduct“ der auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar zwischen den Anwälten und den Versicherungen vereinbart wurde? Warum gibt es ihn und welchen Vorteil bringt er insbesondere als Hilfe für die Unfallopfer mit sich? Gibt es ein Wahlrecht oder kann der Versicherer dem Unfallopfer den Reha-Dienstleister vorschreiben? Ganz nebenbei geht Jörg bei der Beantwortung der Fragen von Kathrin auf den SMART-Modell ein und erklärt, was das mit den Reha-Zielen und dem „Code of Conduct“ zu tun hat. „Die Reha-Dienstleister müssen sich am Reha-Ziel ausrichten!“, erklärt Jörg. Mit Fällen aus der Praxis erklärt Jörg, wo die Chancen für alle Parteien liegen und welche Grenzen es gibt. Spezifische, messbare, attraktive und realistische Ziele die einer Terminierung unterliegen, können auch von externen Faktoren so beeinflusst werden, dass hiermit auch Klarheit für das Unfallopfer, den Anwalt und die gegnerische Versicherung geschaffen wird………..

Kommentare


Neuer Kommentar

Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.

Über diesen Podcast

Der "Auf geht's - der Reha-Podcast" richtet sich an (Verkehrs-)Unfallopfer und deren Angehörige, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Versicherungen die sich mit Personenschadenmanagement beschäftigen sowie an alle an sozialer, medizinischer und beruflicher Rehabilitation Interessierten. Ohne Fachsprache unterstützt der "Auf geht's - der Reha-Podcast!" Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige bei Ihrer Veränderung.

von und mit Jörg Dommershausen

Abonnieren

Follow us