Verschlimmerungsantrag nach Unfall: Chancen, Risiken und wichtige Tipps für Betroffene - Folge 354
Menschen mit anerkanntem Behinderungsgrad stehen nach Unfällen oft vor einer schwierigen Entscheidung. Soll ich beim Versorgungsamt eine Neubewertung meiner gesundheitlichen Situation beantragen? Diese Frage beschäftigt viele Betroffene, doch die Antwort ist komplex.
Das Versorgungsamt untersucht bei so einem Antrag nicht nur die Verschlechterung, die Sie angeben. Stattdessen bewertet ein medizinischer Gutachter Ihren gesamten Gesundheitszustand vollständig neu. Dabei gelten aktuelle Standards aus der Begutachtung. Was vor Jahren noch galt, hat heute möglicherweise keine Gültigkeit mehr. Der Grad der Behinderung kann durch diese Prüfung steigen. Er kann aber auch unverändert bleiben oder sogar sinken. Dabei muss eine wesentliche Änderung in den Verhältnissen eintreten.
Besonders riskant wird es ab einem Wert von 50. Hier droht der Verlust des Schwerbehindertenausweises. Damit gehen alle Vergünstigungen verloren, die dieser Status mit sich bringt. Steuerliche Nachteile kommen hinzu. Auch Rentenansprüche können sich verschlechtern.
Gutachter arbeiten nach objektiven Kriterien und nutzen aktuelle medizinische Befunde. Wie du dich fühlst, hat dabei weniger Gewicht als fachärztliche Stellungnahmen und messbare Ergebnisse. Viele Hausärzte kennen diese speziellen Zusammenhänge im Sozialrecht nicht genau genug. Sie können die Erfolgsaussichten oft nicht realistisch einschätzen.
Bevor du einen Verschlimmerungsantrag stellst, solltest du dich professionell beraten lassen. Sozialverbände haben Erfahrung mit solchen Verfahren. Fachanwälte für Sozialrecht kennen die rechtlichen Feinheiten und typischen Probleme. Sie prüfen deine Unterlagen und bewerten deine Chancen ehrlich. Manchmal erweist es sich als klüger, den bestehenden Status zu behalten. Neue ärztliche Befunde sollten vorliegen und eine deutliche Verschlechterung dokumentieren. Gute Vorbereitung schützt vor Enttäuschungen und verhindert finanzielle Verluste.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Rechtsanwälte oder Sozialberater.
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