Arbeitsplatzanpassung nach Unfall: Wer zahlt? - Folge 351
Wer zahlt nach schweren Unfällen für den behindertengerechten Arbeitsplatz? Diese Frage stellt viele Arbeitgeber vor Probleme. Ein Praxisfall zeigt die Herausforderungen deutlich.
Ein junger Mensch erlitt eine Unfallverletzung. Sein Ausbildungsbetrieb wollte ihn weiterbeschäftigen. Die Personalabteilung stellte monatelang Anträge. Das Ergebnis war ernüchternd. Ablehnung auf Ablehnung folgte.
Der Grund war eine Begriffsverwechslung. Die Mitarbeiterin erwähnte eine Unfallversicherung. Sofort erklärten sich alle Sozialversicherungsträger für unzuständig. Doch bei einem unverschuldeten privaten Verkehrsunfall gibt es keine Berufsgenossenschaft. Hier kann die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers unterstützen.
Integrationsamt und Agentur für Arbeit haben klare Zuständigkeiten. Das Integrationsamt unterstützt schwerbehinderte Menschen. Die Agentur für Arbeit hilft bei beruflicher Wiedereingliederung. Auch die Rentenversicherung kann Leistungen zur Unterstützung erbringen.
Rehamanagement macht den Unterschied. Fachleute kennen die komplexen Regelungen. Sie formulieren Anträge richtig. Sie vermeiden Missverständnisse bei Begriffen.
Im geschilderten Fall half ein Gespräch mit dem Haftpflichtversicherer. Er sagte einen Zuschuss zu.
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