Reha-Management verstehen: Hörerfragen zu Neutralität, Code of Conduct und Rehabilitationsrechten - Folge 348
Reha-Management kann Unfallopfern bei der Rehabilitation helfen. Grenzen setzt meistens nur das marode Gesundheitssystem. Nach der Sommerpause werden in diesem Beitrag noch offenen Fragen zum Code of Conduct aufgegriffen.
Neutrale Rehadienstleister erkennt man leicht. Sie müssen vom Deutschen Anwaltverein anerkannt sein. Weisungsfreiheit ist entscheidend. Der Reha-Manager arbeitet nur für das Rehabilitationsziel. Haftpflichtversicherungen dürfen nicht beeinflussen.
Rechtsanwälte haben Mitspracherecht. Sie können ungeeignete Anbieter ablehnen. Die Auswahl erfolgt einvernehmlich. Zusammenarbeit ist für den Erfolg wichtig.
Unfallopfer profitieren erheblich vom Reha-Management. Koordinierte Betreuung verkürzt Wartezeiten. Die Haftpflichtversicherung trägt alle Kosten. Fachexpertise hilft bei der richtigen Therapiewahl.
Ein spezieller Beirat kontrolliert die Einhaltung. Stichprobenartige Prüfungen gewährleisten Qualität. Rechtsanwalt Kohake prüft beispielsweise rehamanagement-Nord regelmäßig. Das Reha-Management koordiniert alle Beteiligten. Es ergänzt medizinische Behandlung sinnvoll. Unfallopfer können bei Bedenken alternative Anbieter vorschlagen. Selbstbestimmung bleibt wichtig.
Hier geht es zu den Sendungen mit dem Code of Conduct, den „Spielregeln“:
https://rehamanagement-nord.de/folge-333-code-of-conduct-teil-1/
https://rehamanagement-nord.de/folge-334-neutralitaet-im-rehamanagement/
https://rehamanagement-nord.de/ffolge-335-beirat-zulassung-kontrolle-codeofconduct/
Weitere spannende Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ findest du unter
Im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ kannst du viele Interviews mit spannenden Menschen verfolgen. Die Sendungen findest du unter:
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